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Jede Pilotin und jeder Pilot, ob privat oder gewerblich, muss ein gültiges sogenanntes Medical vorweisen. In diesem wird in Klassen unterteilt die Tauglichkeit bestätigt, ein Luftfahrzeug zu führen.
In Deutschland gibt es derzeit (Stand 02.2016) 3 unterschiedliche Tauglichkeitsklassen. Der Unterschied zwischen den Klassen liegt an den unterschiedlichen Anforderungen welche an die unterschiedlichen Lizenz-Arten gestellt werden.
Das Medical Klasse 1 ist die höchte Anforderungsstufe der 3 verfügbaren Tauglichkeitsklassen und ist grundsätzlich 12 Monate gültig. Eine Beschränkung auf 6 Monate ist dann gegeben, sobald der Lizenzinhaber entweder:
Diese Tauglichkeitsklasse gilt für folgende Lizenzen:
Das Medical Klasse 2 ist von den medizinischen Anforderungen her unterhalb der Tauglichkeitsklasse 1 angesiedelt und ist grundsätzlich 60 Monate gültig. Eine Beschränkung auf 24 Monate liegt vor, wenn der Lizenzinhaber
eine weitere Beschränkung auf eine gültigkeit von 12 Monate ist gegeben, wenn der Lizanzinhaber
Diese Tauglichkeitsklasse gilt für folgende Lizenzen:
Für eine nach neuem ICAO-Standard ausgestellte LAPL-Lizenz genügt ein sogenanntes "LAPL"-Medical. Die medizinischen Anforderungen sind unterhalb der Anforderungen eines Klasse 2 Medicals angesiedelt und das LAPL-Medical ist grundsätzlich 60 Monate gültig. Eine Beschränkung auf 24 Monate liegt vor, wenn der Lizenzinhaber
Diese Tauglichkeitsklasse gilt für folgende Lizenzen:
Die Kosten für die fliegerärztliche Tauglichkeitsuntersuchung werden von den Krankenkassen leider nicht übernommen. Alle Untersuchungen werden nach der GOÄ (Gebührenordnung Ärzte) zu fairen Konditionen abgerechnet.
Barbara Lorenz M.B., Ch.B. (RSR) Tel.: +49 (172) - 800 2773 |